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Absetzbarkeit von Unfallkosten

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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

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Betriebsstättengewinnaufteilungs-VO

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Abschreibung von Erbauseinandersetzungskosten

Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten absetzbar ...mehr

Falschauskünfte vom Finanzamt

Das Finanzamt ist auch an falsche Information gebunden. ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Die mit der doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sind grundsätzlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig. ...mehr

Wenn das Finanzamt den Routenplaner einsetzt

Finanzamt kann die Streckenangaben des Steuerpflichtigen mit dem Routenplaner prüfen ...mehr

Abschreibung von Erbauseinandersetzungskosten

Steuerfahndung

Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten absetzbar

Anschaffungsnebenkosten

Grundstücke, die der Erzielung von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften dienen, gehen oftmals nur unter hohen Auseinandersetzungskosten auf einen Erben über. In solchen Fällen wird oft verkannt, dass sich die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen nicht ausschließlich - nach der so genannten Fußstapfentheorie (§ 11d Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) - an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers orientiert.

Erbauseinandersetzungskosten

Vielmehr sind auch die dem Rechtsnachfolger entstandenen Aufwendungen mit zu berücksichtigen. Zu diesen Aufwendungen zählen u. a. die Erbauseinandersetzungskosten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (Urt. v. 09.07.2013, IX R 43/11).

Stand: 27. März 2014

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