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Steuernews

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. ...mehr

Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen

Weitreichende Änderungen im Zivilrecht ...mehr

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Schreiben Spitzenverband der GKV ...mehr

Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Finanzämter helfen mit Steuerstundungen ...mehr

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden. ...mehr

Grundrente ab 2021

Gesetzentwurf der Bundesregierung ...mehr

ElsterFormular nur noch bis Jahresende

Einstellung der Website zum Jahresende ...mehr

Kleinbetragsrentenabfindung

Anpassung des BMF-Schreibens ...mehr

Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020 ...mehr

Vorabpauschale Basiszins 2020

Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. ...mehr

Durchschnittswerte zählen nicht!

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ...mehr

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. ...mehr

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

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Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden:

  • Benachrichtigen Sie unverzüglich den Betriebsarzt oder, sofern vorhanden, einen betrieblichen Gesundheitsdienst und veranlassen Sie eine Erstbehandlung. Eventuell sollte ein Notarztwagen alarmiert werden. Der erkrankten Person ist eine Atemschutzmaske aufzusetzen und die sofortige Isolierung in einem eigenen Raum zu veranlassen. Je nach Einschätzung des Arztes ist die erkrankte Person nach Hause zu bringen oder in eine Klinik einzuliefern.
  • Abschließend sind die Angehörigen der erkrankten Person zu informieren und ggf. über das Verhalten im Krankheitsfall aufzuklären. Außerdem ist die Ausgabe von Atemschutzmasken zu veranlassen. Halte Sie ständigen telefonischen Kontakt mit den Angehörigen.
  • Der Arbeitsplatz der erkrankten Person muss gereinigt und desinfiziert werden. Lüften Sie den Raum gut und nutzen Sie ihn frühestens am nächsten Tag wieder.
  • Bestimmen Sie eine Vertretung für die erkrankte Person.
  • Beobachten Sie die unmittelbar mit dem/der Erkrankten in Kontakt getretenen Personen. Dies gilt besonders während der regulären 14tägigen Inkubationszeit.
  • Eine Behördenmeldung durch den Arbeitgeber ist nicht notwendig. Diese erfolgt bei Bedarf durch den untersuchenden Arzt.

Stand: 18. März 2020

Bild: Illustration

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