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Steuernews

Wichtige Hinweise für das Lohnbüro zum Jahreswechsel

Ausstellung, Korrektur und Stornierung von Lohnsteuerbescheinigungen ...mehr

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann ...mehr

BFH begünstigt auch Zweit- und Ferienwohnungen

Verkauf von Zweitwohnungen innerhalb von zehn Jahren steuerfrei ...mehr

Kaufkraftzuschläge 2017

Neues BMF-Schreiben ...mehr

Neues Steuersystem für den digitalen Raum

Pläne der EU-Finanzminister für neue Steuern ...mehr

BahnCard für Mitarbeiter

Spendiert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise zum neuen Jahr eine BahnCard 100 oder 50, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Versteuerung als Arbeitslohn. ...mehr

Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Kapitalanleger sollten zum Jahresende die Höhe der übrigen Einkünfte mit Ausnahme ihrer Kapitaleinkünfte prüfen lassen. ...mehr

Neue Sozialversicherungswerte 2018

Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt. ...mehr

Neues Steuersystem für den digitalen Raum

Illustration

Veraltetes Steuersystem

Das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung basiert in erster Linie auf dem physischen Sitz eines Unternehmens. So zahlt ein multinational tätiges Unternehmen Steuern nach dem Recht des Sitzstaates. Letzteres ist für neuere Geschäftsmodelle, die auf der neuen digitalen Wirtschaft basieren, nicht mehr zielführend, wie die EU-Finanzminister bei einem Treffen in Tallinn im September 2017 festgestellt hatten. Denn das gegenwärtige System führe dazu, dass viele Unternehmen weniger Steuern zahlen, als sie müssten (vgl. Pressemitteilung vom 16.9.2017).

Virtuelle, permanente Präsenz

Ein Konzeptvorschlag beinhaltet daher die Aufhebung der physischen Anwesenheit für Unternehmen und die Anknüpfung der Steuerpflicht an eine virtuelle Präsenz, einhergehend mit einem Abkommen über virtuelle Steuerzahler.

Stand: 28. November 2017

Bild: Warakorn - Fotolia.com

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