HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Steuertarif 2026

Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression ...mehr

Eckpunkte der geplanten Aktivrente

Gesetzentwurf für eine Aktivrente ...mehr

Forderungsverjährung 2025

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren ...mehr

Aufbewahrungsfristen 2025/2026

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 vernichtet werden können ...mehr

Weihnachtsfeier steueroptimal planen

Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist ...mehr

Auslandserwerbe von Todes wegen

Nach ausländischem Erbrecht erforderliche Annahmeerklärung als rückwirkendes Ereignis ...mehr

Sachbezugswerte 2026

Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten ...mehr

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ...mehr

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

E-Auto beim Aufladen

Gesetzentwurf

In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.

Maximalfrist 10 Jahre

Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen. 

Stand: 25. November 2025

Bild: Picgaxel - stock.adobe.com

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20