HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Solidaritätszuschlag möglicherweise verfassungswidrig

Niedersächsisches Finanzgericht ruft Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. ...mehr

Neues BFH-Urteil ermöglicht gezielte Nutzung von Spekulationsverlusten

Kein Gestaltungsmissbrauch beim Kauf und zeitgleichem Rückkauf von Wertpapieren. ...mehr

Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten herausgegeben (v. 18.11.2009, Az. IV C 6-S 2177/ 07/10004). ...mehr

Parkplatz am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Parkplatz zur Verfügung, ist dieser steuer- und sozialabgabenfrei. ...mehr

Parkplatz am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil

Parkplatzkosten: Parkgebühren während der Arbeitszeit sind nicht steuerlich absetzbar, sondern mit der Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor Jahren entschieden (Urteil vom 2.2.1979, BStBl. 1979 II S. 372).

Betriebs-Parkplatz: Stellt der Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig (FinMin. Nordrhein-Westfalen vom 28.9.2006, S 2334-61-V B 3, entgegen FG Köln v. 15.3.2006 11 K 5680/04)).Nichts anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht an (FinMin. Nordrhein-Westfalen vom 17.12.1980, S 2351-1-V B 3).

Parkkostenersatz: Erstattet hingegen der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer getragenen Parkgebühren, liegt insoweit ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, als dass die Arbeitgeber-Erstattungen für die gesamten Fahrtkosten einschließlich der Parkgebühren die Entfernungspauschale übersteigen.

Stand: 15. Dezember 2009

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20