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EU-Unternehmensbesteuerung

EU-Unternehmensbesteuerung

EU-Kommission schließt Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie

Steuerumgehung

In der Fachpresse häuften sich im vergangenen Jahr Meldungen, dass Großkonzerne wie Google, Amazon & Co. durch geschickte Gewinnverlagerungen nur sehr geringe Steuern zahlen würden. Solche Konstruktionen erfolgten meist durch legale Nutzung der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie. Diese sollte eigentlich eine Doppelbesteuerung der Gewinne jener Unternehmen verhindern, die in mehreren Mitgliedstaaten Tochtergesellschaften unterhalten. Die Regelungen wurden allerdings so genutzt, dass es per Saldo zu einer Niedrig- oder sogar zu einer doppelten Nichtbesteuerung gekommen ist.

Missbrauchsverhinderungsbestimmungen

Unter Bezug auf die bereits Ende vergangenen Jahres aufgezeigten Lösungsvorschläge zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung (IP/12/1325) will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten einerseits verpflichten, einer gemeinsamen Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch zuzustimmen. Damit sollen künstliche Gestaltungen zur Steuervermeidung außer Acht gelassen werden können. Außerdem soll entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz besteuert werden (vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.11.2013).

Gestaltungen mit Hybridanleihen

Den Kampf angesagt hat die EU-Kommission ferner den berüchtigten Gestaltungen mit Hybridanleihen. Diese haben die Ausnutzung von Qualifikationskonflikten zum Ziel, was dazu führte, dass Dividendenzahlungen der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft nirgendwo besteuert worden sind. Die Neuregelungen sollen bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden.

Stand: 19. Dezember 2013

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