HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Sachbezüge für Mitarbeiter 2022

Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten ...mehr

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022

Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen ...mehr

Meldepflicht von Auslandszahlungen

Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank ...mehr

Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs

Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse ...mehr

Steuerklassenwahl 2022

Welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige? ...mehr

Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose

Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag ...mehr

Aufgabe der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle

Illustration

Meldungen nach dem AIA

Die zunehmenden Auswertungen der Meldungen im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches (AIA) rücken die Tätigkeiten der Steuerfahndung sowie der Bußgeld- und Strafsachenstelle in den Vordergrund. Während die Steuerfahndung (Steufa) die „Polizei“ der Finanzbehörde ist, stellt die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra oder StraBu) die „Staatsanwaltschaft“ der Finanzbehörde dar. Nach dem Gesetz (§ 208 Abgabenordnung-AO) hat die Steuerfahndung die Aufgabe, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen und deren Besteuerungsgrundlage zu ermitteln sowie unbekannte Steuerfälle aufzudecken. Dagegen ist die Bußgeld- und Strafsachenstelle für die Ermittlung des strafrechtlichen Sachverhalts zuständig, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit vorliegt.

Die Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist janusköpfig, das bedeutet doppelfunktional mit unterschiedlichen Aufgaben. Zum einen ist sie mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen als Teil der Steueraufsicht betraut. Zum anderen gehören zum Aufgabengebiet die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Die Steufa hat für die Durchführung ihrer Aufgaben dieselben Rechte und Pflichten wie die Beamten des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung.

Die BuStra

Die BuStra ist die Herrin des Ermittlungsverfahrens, soweit die Staatsanwaltschaft nicht zuständig ist. Sie entscheidet selbstständig über die Einleitung und die Einstellung des Verfahrens. Sie kann einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid beantragen oder die Strafsache an die Staatsanwaltschaft abgeben. Im Regelfall erhält der Beschuldigte von der BuStra bei Verdacht einer Steuerstraftat eine Mitteilung über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens per Postzustellungsurkunde.

Kollision zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren

Besteuerungs- und Strafverfahren laufen im Regelfall parallel. § 393 AO schafft einen Ausgleich zwischen dem Recht auf Schweigen im Strafrecht (Belehrungspflicht) und der Mitwirkungspflicht im Steuerrecht (Offenbarungspflicht). Bei fehlender Mitwirkung im Besteuerungsverfahren hat das Finanzamt das Recht, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, und zudem die Möglichkeit, Auskünfte durch sog. Drittauskunftsersuchen, z. B. bei Kunden oder Lieferanten, zu erlangen.

Stand: 31. Dezember 2021

Bild: ©Finanzfoto/stock.adobe.com

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20