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Finanzamt intern: So werden Steuererklärungen geprüft

Arbeitszimmer

Prüfung der Steuererklärung:

Seit Einführung der elektronischen Steuererklärung ELSTER ist die Übersendung von Belegen im Regelfall nicht mehr erforderlich. Der Computer übernimmt vielfach die Prüfung. Die Finanzverwaltung unterscheidet dabei zwischen risikoarm eingestuften Fällen und solchen mit risikobehafteten Sachverhalten. Steuerzahler werden dabei in Risikoklassen I bis III eingeteilt. Steuerzahler der Klasse I müssen mit den intensivsten Prüfungen rechnen. Welche Sachverhalte als risikobehaftet gelten, setzen die jeweiligen Oberfinanzdirektionen fest. Diese bestimmen die Prüfungsschwerpunkte jährlich neu und halten ihre Einschätzungen meist geheim. Nur die Oberfinanzdirektion Münster legt regelmäßig die Prüfungsschwerpunkte offen. Die Prüfungsschwerpunkte 2011 können unter www.ofd-muenster.de/die_ofd_ms/aktuelles/Prueffelder/Prueffelder.php eingesehen werden (PDF-Datei).

Prüfungsschwerpunkte:

Ganz oben auf der Prüfliste der Finanzämter steht das Arbeitszimmer. Im Bereich der OFD-Münster sind es u.a. die Finanzämter Arnsberg, Paderborn, Wiedenbrück oder Gütersloh, die beim Arbeitszimmer quer durch alle Einkunftsarten genauer hinsehen müssen. Die Beamten prüfen vor allem, ob das Arbeitszimmer als abgeschlossener Raum von den übrigen Wohneinheiten abgetrennt ist und es sich um kein Durchgangszimmer handelt. Ist ein Fernseher enthalten, ein Gästebett oder ein Klavier? Auch private Kleidungsstücke oder Unterhaltungsliteratur gehören zu den steuerschädlichen Utensilien. Steuerpflichtige, die Kosten für die doppelte Haushaltsführung geltend machen, müssen ebenfalls mit Überprüfungen rechnen. Dies gilt zumindest für das Erstjahr. Außerdem werden Vermieter auf Herz und Nieren geprüft. Prüffelder sind hier u.a. Inseratskosten zur Vermietung, Kosten für Telefon, Porto, Computer, Finanzierungskosten (Schuldzinsen) oder die Hausnebenkosten. Auch Fahrtenbücher stehen auf der Prüfliste. Denn an die Führung eines Fahrtenbuches sind strenge Regeln gesetzt. Zu den Prüfungsschwerpunkten bei den Kapitaleinkünften zählt nach Einführung der Abgeltungsteuer naturgemäß, ob Einkünfte aus ausländischen Vermögensanlagen verschwiegen worden sind. Werden ausländische Kapitaleinkünfte in signifikanter Höhe erklärt, schauen die Finanzbeamten oft noch besonders nach.

Stand: 12. Mai 2011

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