HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Steuergesetzgebung: Bundesregierung und Bundesländer im Wettlauf!

Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Länder konkurrieren gegeneinander ...mehr

Kampf gegen Steuerhinterziehung

Zahl der Selbstanzeigen steigt deutlich, BAFIN kontrolliert Bankgeschäfte in Steueroasen ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Eigener Hausstand auch bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern ...mehr

Die Informationszentrale Ausland (IZA)

Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen unterstützt Finanzbehörden bei Auslandssachverhalten ...mehr

Kampf gegen Steuerhinterziehung

Tagcloud, Steuern, Staat

Selbstanzeige

Bereits 3.356 Personen haben sich in den ersten drei Monaten 2013 selbst angezeigt. Hohe Zuwächse verzeichnete Baden Württemberg (+1.096 Selbstanzeigen). Geradezu verdoppelt hat sich die Zahl der Selbstanzeigen in Nordrhein-Westfalen (538 Anzeigen gegenüber 210 aus dem Vorjahr). In Bayern zeigten sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 534 Personen an, in Niedersachsen 480 und in Rheinland-Pfalz 328.

Selbstanzeige keine „Anzeige“

Eine Selbstanzeige ist keine „Anzeige“. Der Selbstanzeigeerstatter muss also weder vor seinem Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Behörde erscheinen oder eine Anzeige gegenüber der Polizei aufgeben und sich als reumütiger Steuersünder bekennen. Der Selbstanzeigeerstatter hat einfach seine bisher in seinen Steuererklärungen unvollständigen und unrichtigen Angaben nachzumelden. Die Nacherklärung erfolgt kommentarlos ohne Angabe irgendwelcher Gründe.

Auch BAFIN kontrolliert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) plant eine Erhebung unter Banken zu ihren Geschäften in Steueroasen. Die Behörde interessiert sich dabei besonders für Geschäfte, die die Banken als „Vermögensverwaltung“ bezeichnen. Deutschlands Banken müssen erklären, was genau sie in der Steueroase machen und mit wem sie Geschäfte tätigen. Nach Bundesbank-Statistik haben deutsche Geschäftsbanken in Steueroasen Forderungen von 152 Mrd. €.

Stand: 12. Mai 2013

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20