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Steuernews

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen ...mehr

Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter

Neue steuerliche Erfassung von Immobilienübertragungen an ausländische Erwerber und von Erbfällen der bayerischen Nachlassgerichte ...mehr

Echtzeitüberweisungen

Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 flächendeckend verfügbar ...mehr

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Neufassung des BMF-Schreibens zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung im Haus der Eltern ...mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Deutsche Schenkungsteuer für Erwerbe in Schweden ...mehr

Änderung von Steuerbescheiden

Nachträgliche Berichtigung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten ...mehr

Digitaler Elternnachweis

Elektronische Meldepflichten seit dem 1.7.2025 ...mehr

Digitaler Elternnachweis

Spielsteine unter Regenschirm

Pflegeversicherung

Kinderlose Versicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen sogenannten Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 %. Versicherte mit mehr als einem Kind erhalten hingegen einen Beitragsabschlag von 0,25 % pro Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind.

Digitale Erfassung

Zur Umsetzung der Beitragsdifferenzierung gilt seit dem 1. Juli 2025 ein neues digitales Verfahren, das auf Daten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ElStAM) basiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen seit dem 1.7. bei jeder Neueinstellung eine elektronische Meldung an die Deutsche Rentenversicherung senden. Für bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss zusätzlich ein einmaliger Initialabruf bis spätestens 31.12.2025 durchgeführt werden.

Stand: 24. September 2025

Bild: izzuan - stock.adobe.com

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