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Pflegefreibetrag für Kinder

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Beiträge an österreichische Versorgungskassen

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Ehrenamtliche Tätigkeiten

BFH stellt Ehrenämter umsatzsteuerfrei ...mehr

Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten

Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte. ...mehr

Steuerfallen bei Vermietung durch GmbH

Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet. ...mehr

Abwasser und Abfall bleibt steuerfrei

Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden ...mehr

Ehrenamtliche Tätigkeiten

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Umsatzsteuerbefreiung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.12.2015 (V R 45/14) entschieden, dass Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem Schreiben (vom 08.06.2017, III C 3 - S 7185/09/10001-06)die Steuerbefreiung grundsätzlich anerkannt.

Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Die Finanzverwaltung hat das Vorliegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelfall zu prüfen sind. Unter anderem knüpft die Finanzverwaltung die Annahme einer Ehrenamtlichkeit an die Benennung in einem materiellen oder formellen Gesetz.

Stand: 30. August 2017

Bild: NOBU - Fotolia.com

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