HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet

Bundesrat billigt Gesetzesvorhaben ...mehr

Steuerabzug von außergewöhnlichen Belastungen

Neuberechnung der zumutbaren Belastung ...mehr

Kinderbonus, Steuersenkungen, Vollbeschäftigung

Steuerprogramme von SPD und CDU zur Bundestagswahl ...mehr

Meldung von Steuertricks

Gesetzentwurf der EU-Kommission ...mehr

Digitale Lohn-Schnittstelle

Verbindliche Anwendung ab 1.1.2018 ...mehr

Betriebsausgabenabzug der Umsatzsteuer

Umsatzsteuervorauszahlungen zählen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben ...mehr

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich 2018

Im Ergebnis führt dieser Ausgleich zu einem niedrigeren Lohnsteuereinbehalt. ...mehr

Klageerhebung über Elster

Einfache E-Mails reichen für Klagen an ein Finanzgericht nicht aus. ...mehr

Klageerhebung über Elster

Illustration

Elster-Portal

Während ein Einspruch gegen einen Steuerverwaltungsakt über das Elster-Onlineportal elektronisch eingelegt werden kann, ist die Erhebung einer Klage über diesen Weg unzulässig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 26.4.2017, K 2792/14 E).

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger beantragte über das Elster-Portal Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, das Finanzamt hätte ihn nicht auf die Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur hingewiesen. Klagen an ein Finanzgericht erfordern jedoch der Schriftform. Dies bedeutet, dass grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift des Klägers erforderlich ist. Das Elster-Portal verwendet zur Identifizierung lediglich ein persönliches elektronisches Zertifikat. Dieses ist nicht gleichzusetzen mit einer, die eigene Unterschrift ersetzenden, qualifizierten Signatur. Daher war die Klage unzulässig.

Fazit

Einfache E-Mails reichen für Klagen an ein Finanzgericht nicht aus. Die für eine Klage erforderliche Schriftform erfüllt der Kläger nur durch herkömmlichen Brief, Telefax oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Stand: 27. Juli 2017

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20