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Jahreswechsel und 10-Tage-Frist

Steuerliche Zurechnung von innerhalb von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel zugeflossenen regelmäßigen Einnahmen sowie abgeflossenen regelmäßigen Ausgaben ...mehr

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

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Energiekosten: Finanzämter zeigen sich großzügig

Finanzverwaltung berücksichtigt gestiegene Energiekosten mit Billigkeitsregelungen ...mehr

Dreieckskonstellationen bei Arbeitnehmern

Anwendung des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) aus zwei möglichen DBAs ...mehr

Sachbezugswerte 2023

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Verlustbescheinigung und Freistellungsaufträge prüfen

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Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

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Grundsteuerabgabefrist verlängert

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet jetzt am 31.1.2023 ...mehr

Grundsteuerabgabefrist verlängert

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Grundsteuererklärung

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018

(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.

Abgabefrist verlängert

Die Abgabefrist begann am 1.7.2022 und war ursprünglich bis 31.10.2022 befristet. Experten bemängelten mehrmals diese kurze Abgabefrist von drei Monaten. Sie galt für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gleichermaßen. Nachdem bis zu diesem Stichtag ein großer Teil der abzugebenden Erklärungen noch nicht eingegangen war, verlängerte das Bundesfinanzministerium jetzt die Abgabefrist um weitere drei Monate bis 31.1.2023.

Stand: 28. November 2022

Bild: Jirapong - stock.adobe.com

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