HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Gesetz gegen die kalte Progression

Bundeskabinett legt Gesetzesentwurf vor ...mehr

Job-Tickets

Bei Ausgabe von Jahreskarten als Job-Ticket droht Lohnsteuer ...mehr

Steuervorteile für Ehrenamtler

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei ...mehr

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen

Ab 2012 wird die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen zur Pflicht ...mehr

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen

Steuererklärung

Einkommensteuererklärungen:

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit erzielen, müssen ihre Einkommensteuererklärung 2011 erstmalig zwingend elektronisch übermitteln. Bislang war es dem Steuerpflichtigen freigestellt, ob er die Steuererklärung elektronisch oder in Papierform einreicht. Die zwingende elektronische Abgabe gilt außerdem für alle Feststellungserklärungen sowie für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Nicht betroffen von der elektronischen Abgabepflicht sind Arbeitnehmer.

Abgabefrist:

Bei genereller Abgabepflicht endet die Abgabefrist für elektronische als auch für Steuererklärungen in Papierform am 31. Mai 2012. Sofern der Steuerpflichtige nicht zur Abgabe verpflichtet ist und die Veranlagung beantragt, gilt eine Abgabefrist bis 31.12.2015.

Umsatzsteuererklärungen:

Was vielfach bereits anhand der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Monats-/Quartalsmeldungen) praktiziert wurde, wird ab dem 1.1.2012 auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung Pflicht! Nach § 18 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes ist die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtend. Dies gilt erstmalig für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden (vgl. § 27 Abs. 17 des Umsatzsteuergesetzes). Eine elektronische Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist somit erstmals für das Jahr 2011 abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31. Mai 2012.

Stand: 12. Januar 2012

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20