HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Steuermodernisierungsgesetz

Gesetzentwurf favorisiert den computergestützten Steuerbescheid ...mehr

Haustierbetreuungskosten

BFH billigt Steuerabzug ...mehr

Verspätungszuschlag

Aktuelles und geplante Neuregelungen ...mehr

Neues Kapitalabfluss-Meldegesetz in Österreich

Erlass des österreichischen Bundesfinanzministeriums ...mehr

Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen

BFH hält beschränkte Abzugsfähigkeit für verfassungsgemäß ...mehr

Einsprüche jetzt auch Online

Gegen Steuerbescheide und weitere Verwaltungsakte ist das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig. ...mehr

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. ...mehr

Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016. ...mehr

Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Mann sitzt verzweifelt vor Laptop

Gleichlautende Erlasse

Die obersten Finanzbehörden haben in ihren gleichlautenden Erlassen (vom 4.1.2016) die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2015 festgelegt. Es gelten folgende Fristen:

Allgemeine Abgabefrist

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016.

Fristverlängerung für steuerlich vertretene Steuerpflichtige

Für Steuererklärungen, die durch nach dem Steuerberatungsgesetz befugte Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften angefertigt werden, gewährt die Finanzverwaltung eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016. Die Fristverlängerung gilt allerdings nicht für Anträge auf Steuervergütungen und auch nicht für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit mit Ablauf des 31.12.2015 endete.

Besondere Fristverlängerung mit Begründung

Mit besonderer Begründung und aufgrund von Einzelanträgen gewährt die Finanzverwaltung eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2017.

Stand: 27. Januar 2016

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20