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Pkw-Überlassung an den Ehegatten

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Besteuerung von Kapitaleinkünften

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Kaufkraftzuschläge 2019

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Besteuerung von E-Dienstwagen

Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern ...mehr

Private PKW-Nutzung

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Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll ab 2021 steigen

In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages. ...mehr

Kaufkraftzuschläge 2019

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Entsendung von Mitarbeitern

Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter ins Ausland, sehen sich diese häufig mit höheren Lebenshaltungskosten belastet. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.

Kaufkraftausgleich

Arbeitgeber können in solchen Fällen höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes/EStG bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die vom Arbeitgeber geleisteten Zuzahlungen bleiben steuerfrei, soweit diese die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.

Neues BMF-Schreiben

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat die Gesamtübersicht der Prozentsätze entsprechend ergänzt (BMF-Schreiben vom 14.1.2019, IV C 5 - S 2341/19/10001). Die höchsten Zuschlagssätze gelten unverändert für Angola (40 % ab 1.9.2017), Dänemark (20 % ab 1.1.2016) sowie für Island (30% seit 1.2.2017). Alle neuen ab dem 1.1.2019 geltenden steuerfreien Zuschlagprozentbeträge können unter www.bundesfinanzministerium.de als Excel-Datei heruntergeladen werden.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com

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