HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor ...mehr

Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand

Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfinanzministeriums wendet sich gegen Verschonungsregelungen ...mehr

Steuerliche Behandlung von Verlusten aus Griechenland-Anleihen

BMF lässt Steuerabzug von Verlusten im Zusammenhang mit dem Anleihetausch zu ...mehr

International: Ende „weißer“ Einkünfte bei hybriden Gesellschaftsformen

Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 verschärft Vorschrift für das Treaty Override ...mehr

Steuerliche Behandlung von Verlusten aus Griechenland-Anleihen

Griechenland

Schuldenschnitt

Das mit Griechenland ausgehandelte „Invitation Memorandum“ sah u.a. den Umtausch bestehender Anleihen vor. Für Altanleihen im Nennwert von 1000 € wurden neue Anleihen gewährt im Gesamtnennbetrag von nominal 315 € und „GDP linked Securities“ - eine Art Besserungsschein mit zusätzlichen Zinsen, falls sich Griechenland besser als geplant erholt - in Höhe desselben Nennbetrages. Außerdem buchten die Banken neue Anleihen in Form von “Payment Notes“ des Europäischen Stabilisierungsfonds EFSF im Nennbetrag von 150 € sowie eine Nullkuponanleihe des EFSF für aufgelaufene Stückzinsen in die Depots der Privatanleger ein.

Steuerliche Behandlung

Steuerlich ist der Schuldenschnitt wie folgt zu behandeln (BMF-Schreiben v. 9.3.2012, IV C 1, S 2252/0: 016):

  • Die Altanleihen gelten zum Börsenkurs der neuen Griechenanleihen sowie der neuen Anleihen des EFSF (Payment Notes) als veräußert.
  • Die neuen Anleihen gelten zum Börsenkurs der Altanleihen im Zeitpunkt der Depotausbuchung als angeschafft. Die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen den Börsenkurs der neuen Anleihen am Tag der Depoteinbuchung als Anschaffungswert zu, alternativ den niedrigsten Börsenkurs am ersten Handelstag.

Die im Zusammenhang mit dem Tausch an das griechische Bruttoinlandsprodukt gekoppelten Anleihen (GDP Linked Securities-Besserungsscheine) als auch die als Ersatz für die aufgelaufenen Stückzinsen gewährten Nullkuponanleihen des EFSF sind mit Anschaffungskosten von 0 € anzusetzen.

Stand: 12. April 2012

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20