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Steuernews

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Aufwendungen für Herrenabende

Kein Steuerabzug von Aufwendungen für Zwecke der Unterhaltung oder Repräsentation ...mehr

Zuordnungsgebote und Wahlrechte beim Vorsteuerabzug

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Überdachende Besteuerung Schweiz

Die sogenannte überdachende Besteuerung ist eine Besonderheit im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz. ...mehr

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab 2015: Ausnahmeregelungen

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht Ausnahmeliste ...mehr

Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) Verabschiedet

Am 04.07.2014 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ beschlossen. ...mehr

Selbstbehalt zur privaten Krankenversicherung

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Neue steuerliche Gebäudesachwerte

Die Bewertungsverfahren für Grundbesitz und Gebäude wurden umfassend reformiert. ...mehr

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab 2015: Ausnahmeregelungen

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Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht Ausnahmeliste

Kirchensteuerabzug

Ab 2015 muss die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden direkt von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abgeführt werden. Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten fragen die Religionszugehörigkeit des Gläubigers der Kapitalerträge beim Bundeszentralamt für Steuern ab.

Ausnahmekatalog

Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen. Unter anderem kann die Registrierung und Abfrage zunächst unterbleiben bei Ein-Mann-GmbHs, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist. Tritt der Gesellschaft eine zweite Person bei, ist die Abfrage allerdings durchzuführen. Von Abfragen kann auch abgesehen werden, wenn eine Ausschüttung mit Sicherheit auszuschließen ist. Weitere Ausnahmen vgl. Fragen-Antworten-Katalog unter www.bzst.de.

Stand: 26. August 2014

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